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   BFH, 16.10.2013 - I B 8/13   

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https://dejure.org/2013,38106
BFH, 16.10.2013 - I B 8/13 (https://dejure.org/2013,38106)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2013 - I B 8/13 (https://dejure.org/2013,38106)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - I B 8/13 (https://dejure.org/2013,38106)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen - kumulativ begründetes FG-Urteil - Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen -- kumulativ begründetes FG-Urteil -- Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, AO § 174 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Widerstreitende Steuerfestsetzungen -- kumulativ begründetes FG-Urteil -- Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen -- kumulativ begründetes FG-Urteil -- Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 174 Abs 1 AO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Widerstreitende Steuerfestsetzungen -- kumulativ begründetes FG-Urteil -- Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen -- kumulativ begründetes FG-Urteil -- Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3; AO § 174 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Abänderung eines Steuerbescheides mangels den Anforderung des § 116 Abs. 3 S. 3 FGO entsprechender Darlegung von Zulassungsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsauffassung des FG, es liege keine widerstreitende Steuerfestsetzung vor, ist kein zur Revisionszulassung führender qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Abänderung eines Steuerbescheides mangels den Anforderung des § 116 Abs. 3 S. 3 FGO entsprechender Darlegung von Zulassungsgründen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.05.2012 - I R 73/10

    Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - I B 8/13
    a) Der Kläger macht insoweit zunächst geltend, er habe nicht mit dieser Begründung rechnen können, nachdem das FG zuvor das Verfahren mit Blick auf den ersten Begründungsweg bis zur Entscheidung des Senats in der Sache I R 73/10 (Senatsurteil vom 9. Mai 2012 I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566) zum Ruhen gebracht hatte.

    Im Übrigen lässt sich für die Auffassung des FG ins Feld führen, dass eine Behörde einen Sachverhalt nur dann i.S. von § 174 Abs. 1 AO "berücksichtigt", wenn er ihr bei der Entscheidungsfindung bekannt war und als Entscheidungsgrundlage herangezogen und verwertet wurde (Senatsurteil in BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 174 AO Rz 10), das FA hingegen bei Erlass des streitgegenständlichen Bescheids keine Kenntnis vom Fehlen des Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers im Inland hatte.

    c) Die in diesem Punkt behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Senatsurteil in BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566 (Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wird vom Kläger ebenfalls nicht hinreichend begründet.

    Denn entgegen der Darstellung in der Beschwerdebegründung kann dem Senatsurteil in BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566 kein Anhalt dafür entnommen werden, dass die Behörden in dem dortigen Fall --wie vom FG für den Streitfall angenommen-- unterschiedliche Vorstellungen über Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt des dortigen Klägers gehabt haben.

  • BFH, 26.10.2010 - I B 21/10

    Ablehnung eines Richters - Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Subjektiver

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - I B 8/13
    In einem solchen Fall eines auf kumulative Begründungen gestützten FG-Urteils ist die Nichtzulassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer hinsichtlich jeder der Begründungen einen Zulassungsgrund geltend macht und hinreichend begründet (z.B. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2010 I B 21-25/10, BFH/NV 2011, 833; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 28, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2012 - I B 123/11

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - I B 8/13
    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. Senatsbeschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299).
  • BFH, 25.04.2006 - X B 38/05

    NZB: ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - I B 8/13
    Aus diesem Grund darf sich das Beschwerdevorbringen nicht darauf beschränken, das Verhalten des FG zu schildern, sondern muss sich auch mit dem Vortrag der anderen Beteiligten befassen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444).
  • BFH, 23.05.2006 - I B 97/05

    Überraschungsurteil; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - I B 8/13
    Eine unzulässige "Überraschungsentscheidung" (Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) liegt jedoch nur dann vor, wenn das FG einen bisher nicht erörterten Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hat rechnen müssen (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 I B 97/05, BFH/NV 2006, 2083).
  • BFH, 25.04.2007 - I B 117/06

    Zugangsvermutung nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Drei-Tages-Frist

    Auszug aus BFH, 16.10.2013 - I B 8/13
    Es fehlt bereits an dem grundlegenden Erfordernis, die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden abstrakten Rechtssätze aus den beiden Urteilen gegenüberzustellen, so dass die Abweichung sichtbar wird (z.B. Senatsbeschluss vom 25. April 2007 I B 117/06, BFH/NV 2007, 1619, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2014 - I B 74/12

    Rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei nachträglicher

    Die Ergebnisrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung führt dazu, dass zum einen die Rüge eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO; vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 I B 8/13, BFH/NV 2014, 378) nicht verfängt und zum anderen auch die erhobenen Verfahrensrügen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da diese nur die "überschießende" Begründung des FG und damit nicht die dargelegten, für die Entscheidung erheblichen Punkte betreffen (analog § 126 Abs. 4 FGO; vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 I B 44/06, BFH/NV 2007, 1191).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

    c) Soweit das Vorbringen der Klägerin, die Würdigung des FG sei "widersprüchlich", "inkonsistent" und "willkürlich" dahin gehend verstanden werden kann, dass damit nicht nur ein Verfahrensfehler, sondern gleichzeitig auch das Vorliegen einer greifbar gesetzwidrigen Entscheidung geltend gemacht wird, ist zwar nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO die Revision auch dann zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn ein Rechtsfehler des FG zu einer "greifbar gesetzwidrigen" Entscheidung geführt hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 2013 I B 8/13, BFH/NV 2014, 378; vom 21. Januar 2014 X B 181/13, BFH/NV 2014, 523).
  • BFH, 18.03.2014 - V B 24/13

    Vorsteuerabzug - Greifbare Gesetzeswidrigkeit - Sachaufklärungsrüge

    aa) Besonders schwerwiegende Fehler des FG bei der Anwendung materiellen Rechts, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, können die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ermöglichen (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2013 I B 8/13, BFH/NV 2014, 378).
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